Rechtsgebiet · Urheber- und Medienrecht

Anwalt für Urheber- und Medienrecht. Wir schützen, was Sie geschaffen haben.

Lizenzen, Abmahnung, Persönlichkeits- und Presserecht, Reputationsschutz. Wir beraten Kreative, Agenturen, Verlage, Labels und Unternehmen klar in der Sache, ruhig im Ton, hart in der Verhandlung.

Leistungen

Vier Felder, tiefe Praxis.

Lizenz- und Vertriebsverträge

Nutzungsrechte nach §§ 31 ff. UrhG, Bild-, Text- und Filmrechte, Vertriebsverträge für Verlage, Agenturen, Studios und Plattformen. Sauber strukturiert, klar gestaffelt, fair verhandelt.

Musik, Audio, Hörbuch

Künstler-, Label- und Verlagsverträge, Sync-Lizenzen, GEMA- und GVL-Themen, Hörbuch- und Podcast-Rechte. Branchenkenntnis trifft saubere Vertragsgestaltung.

Urheberrechtliche Abmahnungen

Sie wurden abgemahnt oder müssen abmahnen lassen. Wir prüfen Ansprüche, antworten fristgerecht, weisen unberechtigte Forderungen zurück und verhandeln modifizierte Unterlassungserklärungen.

Persönlichkeits- und Presserecht

Gegendarstellung, Unterlassung, Berichtigung, Geldentschädigung. Schutz vor unzulässiger Berichterstattung, Bildveröffentlichung und Äußerungen in sozialen Medien.

Worauf es ankommt

Drei Hebel für belastbare Rechte.

IP-Strategie statt Vertragsfolklore.

Urheber- und Markenrechte sind nur dann wertvoll, wenn sie sauber gebündelt und übertragbar sind. Wir denken in Verwertungsketten: vom Schöpfer über die Produktionsfirma zur Plattform, mit klaren Rechteketten, dokumentierten Übertragungen und Regelungen zur Nachvergütung nach § 32a UrhG. Das macht Lizenzen verkaufbar und Investoren-Due-Diligence schmerzfrei.

Bildrechte und KI-generierte Inhalte.

Stockmaterial, Social-Media-Posts, Pressefotos und mittlerweile KI-Bilder werfen alle die gleichen Fragen auf: Wer hält die Rechte, welche Nutzungen sind erlaubt, wann ist Einwilligung nach Kunsturhebergesetz notwendig. Wir prüfen Lizenzgrundlagen, Plattform-Terms und schützen vor teuren Nachforderungen von Bildagenturen oder abgebildeten Personen.

Reputationsschutz mit Augenmaß.

Negative Berichterstattung oder eine falsche Bewertung erscheinen oft als Angriff, sind rechtlich aber nur dann angreifbar, wenn die Grenze zwischen Meinung, Tatsache und Schmähkritik überschritten ist. Wir entscheiden klar: aktiv vorgehen, dokumentieren oder bewusst nicht reagieren. Eine voreilige Abmahnung kann mehr Schaden anrichten als die ursprüngliche Äußerung.

IP gehört in jede Cap Table. Mehr dazu in der Startup-Beratung und für Software, die Mitarbeitende schaffen, im Arbeitsrecht.

Spezialfeld

Unzulässige Google-Bewertungen entfernen lassen.

Falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Fake-Bewertungen ohne Kundenkontakt. Wir prüfen, beantragen die Löschung über das Google-Verfahren und setzen Ihre Rechte gerichtlich durch, wenn nötig. Mit klarer Kostenindikation vorab.

„Wir prüfen, ob die Bewertung gelöscht werden muss, statt sie nur zu kommentieren."

Ablauf

Vom Brief zur Entscheidung.

Erstkontakt und Sofortempfehlung.

Sie senden Abmahnung, Bewertung oder Vertragsentwurf. Werktags melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit erster Einschätzung, Fristübersicht und Kostenindikation.

Prüfung und Strategie.

Wir prüfen Rechtsgrundlage, Reichweite und Erfolgsaussichten, sprechen offen über Risiken und definieren das Ziel: Unterlassung, Geldentschädigung, modifizierte Erklärung oder Vertragsschluss.

Verhandlung oder Verfahren.

Außergerichtliche Verhandlung, einstweilige Verfügung, Klage oder Vertragsverhandlung. Klare Berichte, persönlicher Ansprechpartner, transparente Kosten.

FAQ

Kurz beantwortet,
ohne Floskeln.

Ihre Frage ist nicht dabei? Stellen Sie sie direkt im Erstgespräch, kostenfrei und unverbindlich.

In vielen Fällen ja. Wir prüfen die Bewertung auf rechtswidrige Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder fehlenden Kundenkontakt und gehen über das Google-Meldeverfahren mit Berechtigungsanfrage sowie gegebenenfalls über eine einstweilige Verfügung gegen unzulässige Inhalte vor.

Bitte nicht ungeprüft unterschreiben und keine Frist verstreichen lassen. Die vorgeschlagenen Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und mit hohen Vertragsstrafen versehen. Wir prüfen die Berechtigung der Abmahnung, weisen sie zurück oder formulieren eine modifizierte Unterlassungserklärung mit der notwendigen Reichweite.

Klar geregelte Nutzungsrechte nach §§ 31, 32 UrhG, eindeutige Reichweite (Medium, Sprache, Gebiet, Zeitraum), Honorar, Übertragbarkeit und Sublizenzen, klare Regeln zu Bearbeitung und Urhebernennung. Standardvorlagen aus dem Netz übertragen meist zu viel oder zu wenig und führen zu Streit über Nachvergütung.

Ja, bundesweit. Wir reagieren kurzfristig auf einstweilige Verfügungen, legen Widerspruch ein, beantragen Aufhebung und vertreten Sie im Verfügungsverfahren bis zum Hauptsacheverfahren und der Kostentragung.

Bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, unzulässiger Bildveröffentlichung ohne Einwilligung oder unberechtigter Berichterstattung aus der Intim- oder Privatsphäre. Wir prüfen Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung und Geldentschädigung, abgewogen mit Meinungs- und Pressefreiheit.

Nach § 69b UrhG stehen die Nutzungsrechte an Software, die in Erfüllung dienstlicher Pflichten geschaffen wird, im Zweifel ausschließlich dem Arbeitgeber zu. Für Freelancer gilt das Gegenteil: ohne klare Rechteübertragung bleibt der Entwickler Rechteinhaber. Wir regeln die Übertragung sauber.

Kontakt

Schnell handeln lohnt sich.

Kostenfrei, vertraulich, ohne Verpflichtung. Werktags melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.

Kanzlei

Siemensstraße 7
61118 Bad Vilbel

Telefon

+49 6101 656 9999

E-Mail

kanzlei@vianovum.de

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