Rechtsgebiet · Verkehrsrecht

Anwalt für Verkehrsrecht. Wir regeln das für Sie.

Unfall, Bußgeldbescheid, Verkehrsstrafsache oder Ärger mit dem Gebrauchten. Klar in der Sache, schnell in der Reaktion. Bundesweite Vertretung vor Amtsgerichten und Verwaltungsbehörden.

Für wen

Zwei Perspektiven.
Ein Anspruch.

Wenn die Versicherung mauert oder das Bußgeld kommt.

Wir regulieren Ihren Unfall vollständig gegenüber der gegnerischen Haftpflicht, prüfen Bußgeldbescheide auf Messfehler und verhindern Fahrverbote, wo möglich.

Wenn der Gebrauchte nicht hält, was er versprach.

Versteckter Unfallschaden, manipulierter Tacho, mangelhafte Reparatur: Wir setzen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz gegen Händler und private Verkäufer durch.

Leistungen

Vier Schwerpunkte. Tägliche Praxis.

Verkehrsunfälle

Wir regulieren Ihren Unfall gegenüber der gegnerischen Versicherung, fordern Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Anwaltskosten und gehen vor Gericht, wenn die Regulierung gekürzt wird.

Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Geschwindigkeit, Abstand, Handy, Rotlicht. Wir prüfen Messverfahren, Eichprotokolle und Akteneinsicht und verhindern Fahrverbote über Punkterabatt, Härtefallregelung oder Verfahrensfehler.

Verkehrsstrafsachen

Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht nach § 142 StGB, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, illegales Kraftfahrzeugrennen. Verteidigung im Ermittlungsverfahren, Strafbefehl und vor dem Strafgericht, diskret und entschieden.

Gebrauchtwagenkauf

Mangel am Fahrzeug, Tachomanipulation, verschwiegene Unfallschäden. Wir setzen Rücktritt, Minderung und Schadensersatz gegen Händler und Privatverkäufer durch.

Praxiswissen

Was viele Anwälte übersehen.

Schadenspositionen, die häufig vergessen werden.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind weit mehr Positionen ersatzfähig, als Versicherer in der ersten Abrechnung anbieten: merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall in der einschlägigen Tabellenstufe, Sachverständigenkosten zum vollen Satz, Auslagenpauschale, Verbringungs- und Reinigungskosten. Bei fiktiver Abrechnung darf nicht auf günstigere freie Werkstätten verwiesen werden, wenn das Fahrzeug scheckheftgepflegt ist. Wir lassen das prüfen, statt zu akzeptieren, was vorgeschlagen wird.

Messverfahren und Toleranzen verstehen.

PoliScan Speed, ES 3.0, Leivtec XV3 und Abstandsmessungen wie VKS oder ProViDa sind standardisiert, aber nicht fehlerfrei. Eichgültigkeit, Aufstellort, Schulungsnachweis des Messpersonals und vollständige Messreihe sind Pflicht. Fehlen Rohmessdaten, ist eine sachverständige Überprüfung oft unmöglich, was zur Einstellung führen kann. Bei drohendem Fahrverbot prüfen wir zusätzlich das Absehen vom Regelfahrverbot bei beruflicher Härte.

Fahrerlaubnis, MPU und Punktesystem.

Ab acht Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wir begleiten die gesamte Strecke: Anhörung im Punktesystem, Antrag auf Verwarnung mit Punkteabbau, Einspruch gegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 StVG, MPU-Anordnung wegen Alkohol oder Drogen, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch der Führerschein auf Probe und der Punktekauf nach Schulung sind häufige Themen.

Verlieren Sie den Führerschein, kann das den Job kosten. In dem Fall greifen häufig auch arbeitsrechtliche Themen. Mehr zum Arbeitsrecht bei Vianovum.

Ablauf

Von der Anfrage zum Ergebnis.

Drei klare Schritte, transparente Honorare, persönlicher Ansprechpartner.

Erstkontakt und Sofortmaßnahmen.

Sie schildern den Fall, schicken Bescheid oder Schadensanzeige. Werktags antworten wir innerhalb von 24 Stunden mit Fristprüfung, Sofortempfehlung und Kostenindikation.

Akteneinsicht und Strategie.

Wir nehmen Akteneinsicht in die Ermittlungs- oder Bußgeldakte, prüfen Messverfahren, Schuldquote oder Mangel und legen die Erfolgsaussichten klar dar.

Verfahren bis zum Ergebnis.

Verhandlung mit der Versicherung, Einspruch beim Amtsgericht oder Verteidigung im Strafverfahren — wir führen die Sache bis zum Ergebnis, klar kommuniziert und nachvollziehbar.

FAQ

Verkehrsrecht in Kürze.

Ihre Frage ist nicht dabei? Stellen Sie sie direkt im Erstgespräch, kostenfrei und unverbindlich.

In aller Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen sind die Anwaltskosten ein erstattungsfähiger Schaden und werden zu 100 Prozent reguliert. Sie haben dadurch kein eigenes Kostenrisiko, wenn die Haftung der Gegenseite eindeutig ist.

Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Auslagenpauschale und Schmerzensgeld bei Personenschäden. Auch ein Haushaltsführungsschaden oder Verdienstausfall kommt in Betracht.

Sehr oft. Insbesondere bei drohendem Fahrverbot, Punkten in Flensburg oder beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein. Standardisierte Messverfahren wie PoliScan oder ES 3.0 haben bekannte Fehlerquellen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten.

Zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist hart, eine verspätete Einlegung führt zur Rechtskraft. Wir empfehlen, sich direkt nach Erhalt zu melden, damit wir Akteneinsicht beantragen und die Erfolgsaussichten in Ruhe prüfen können.

Schnell handeln. Mangel sauber dokumentieren, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen und prüfen lassen, ob Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz das richtige Mittel ist. Beim gewerblichen Händler gilt die zweijährige Gewährleistung, oft auf ein Jahr verkürzt.

Nicht zwingend. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit als Straftat, ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig eine MPU an. Bei 0,5 bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen droht ein Bußgeldverfahren mit Fahrverbot. Wir verteidigen vom Anfangsverdacht an.

Kontakt

Schnell handeln lohnt sich.

Kostenfrei, vertraulich, ohne Verpflichtung. Werktags melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.

Kanzlei

Siemensstraße 7
61118 Bad Vilbel

Telefon

+49 6101 656 9999

E-Mail

kanzlei@vianovum.de

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